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Unser Anspruch: Best in Class

Constantin Wild GmbH & Co. KG will in allen Segmenten, in denen wir kĂŒnftig tĂ€tig sind, fĂŒhrend sein. Wir messen uns dabei an Kriterien wie LeistungsfĂ€higkeit, VertrauenswĂŒrdigkeit, QualitĂ€t, ZuverlĂ€ssigkeit und Service. Überall dort wollen wir der beste Partner fĂŒr unsere Kunden sein. Unsere Vision ist gleichzeitig der Anspruch an uns selbst.

Werte und LeitsÀtze

  • Wir sind zuverlĂ€ssiger Partner
  • Wir schĂ€tzen unsere Mitarbeiter und GeschĂ€ftspartner
  • Basierend auf unserer Tradition sind wir offen fĂŒr Innovationen
  • Wir setzen lebendig und leistungsstark unsere Ideen um
  • Wir handeln stets konzentriert und konsequent
  • Wir haben klare Verhaltensregeln fĂŒr alle Mitarbeiter im Unternehmen
  • Wir bekennen uns zu unserer sozialen Verantwortung fĂŒr Gesellschaft und Umwelt
  • Wir leben eine zeitgemĂ€ĂŸe, faire und motivierende FĂŒhrungskultur
  • Wir bekennen uns uneingeschrĂ€nkt zu einem fairen und rechtstreuen Verhalten im Wettbewerb
  • Wir ĂŒberwachen konsequent die Einhaltung unserer Verhaltensrichtlinien
  • Wir verpflichten uns zur Achtung der Menschenrechte entsprechend der UNO Menschenrechtscharta

Vision & Mission

VISION:

Our vision is to be the most respected and trusted partner for jewellery brands and designers in the world of exceptional gems.

MISSION:

With a family heritage spanning over ten generations, our mission remains to illuminate the colours of the world’s most exciting gems, revealing natural luxury and inspiring unique emotions.

Menschenrechte

Wir achten die Menschenrechte, indem wir alle potenziellen und tatsĂ€chlichen Auswirkungen in unserem Unternehmen und GeschĂ€ftsbeziehungen berĂŒcksichtigen.

Wir verpflichten uns zur Einhaltung und Umsetzung der UN-Leitprinzipien fĂŒr Unternehmen und Menschenrechte, soweit es uns in Anbetracht unserer GrĂ¶ĂŸe und UmstĂ€nden möglich ist.

Wir, die Constantin Wild GmbH & Co.KG, haben Richtlinien / Politiken und Verfahren festgelegt:

Wir verbieten Bestechung in allen GeschĂ€ftspraktiken und Transaktionen, die von uns selbst und von in unserem Namen handelnden Agenten durchgefĂŒhrt werden.

Wir schĂŒtzen Mitarbeiter vor Strafe oder nachteiligen Folgen, wenn sie in gutem Glauben Bedenken im Zusammenhang mit vermuteter Bestechung erkennen, sich weigern, sich an einer Bestechung zu beteiligen, oder sich weigern, eine Schmiergeldzahlung oder Erleichterungszahlung zu leisten, auch wenn diese Handlung zu einem GeschĂ€ftsverlust des Unternehmens fĂŒhren kann.

GrundsÀtzlich gilt:

  • Kleine Give-aways (Werbeartikel) sind in Ordnung
  • Keine Geschenke an die private Adresse
  • Keine Geldgeschenke oder Gutscheine
  • Keine Geschenke im Rahmen einer Vertragsanbahnung
  • Besondere Vorsicht bei AmtstrĂ€gern

Zu diesem Zweck hat Constantin Wild GmbH & Co KG ein Geschenkeregister sowie ein Whistleblowing – Prozess. eingefĂŒhrt.

FĂŒr Lieferketten

In dem Wissen um die möglichen negativen Folgen von Mineralgewinnung, -handel, -Umschlag und -ausfuhr aus Konflikt- und Hochrisikogebieten und um die eigene Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und zur Verhinderung einer KonfliktverschĂ€rfung, verpflichten wir uns zur Annahme, großflĂ€chigen Verbreitung und Aufnahme in VertrĂ€ge bzw. Vereinbarungen mit Zulieferern der folgenden Strategie zur verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, die eine gemeinsame Orientierungshilfe

fĂŒr konfliktanfĂ€llige BeschaffungsvorgĂ€nge und fĂŒr das Risikobewusstsein des Zulieferers vom Zeitpunkt des Abbaus bis hin zur Lieferung an den Endverbraucher darstellen soll. Wir verpflichten uns zur Meidung jedweder Maßnahmen, die zur Finanzierung von Konflikten beitragen könnten, und bekennen uns ferner zur ErfĂŒllung aller relevanten Resolutionen zu VN-Sanktionen bzw. gegebenenfalls zur ErfĂŒllung aller nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung solcher Resolutionen.

Im Hinblick auf schwerwiegende MissstÀnde bei Gewinnung, Transport oder Handel mit Mineralen:

GrundsÀtzlich vermeiden wir die Beschaffung aus den Konflikt- und Hochrisikogebieten.

  1. Bei zeitlichen Überschneidungen von politischen Entwicklungen zur Beschaffung aus Konflikt- und Hochrisikogebieten werden wir unter keinen UmstĂ€nden folgende, von irgendeiner Seite durchgefĂŒhrten Handlungen hinnehmen, daraus Gewinn schlagen, daran mitwirken, dabei behilflich oder unterstĂŒtzend tĂ€tig sein:

i) jede Form von Folter bzw. grausamer, unmenschlicher oder herabwĂŒrdigender Behandlung;

ii) jede Form von Zwangsarbeit; dazu zÀhlen auch Aufgaben oder Dienstleistungen, zu denen eine Person unter Androhung einer Strafe gegen ihren Willen gezwungen wird;

iii) schlimmste Formen der Kinderarbeit

iv) andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und -missstÀnde, wie zum Beispiel das weitverbreitete Auftreten sexueller Gewalt;

v) Kriegsverbrechen oder andere schwerwiegende Verletzungen des humanitÀren Völkerrechts, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord.

Im Hinblick auf das Risikomanagement bei schwerwiegenden MissstÀnden:

  1. Wir werden umgehend alle GeschĂ€ftsbeziehungen zu vorgelagerten Zulieferern aussetzen oder beenden, wenn ein begrĂŒndetes Risiko besteht, dass diese ihre Ware von einem schwerwiegenden Verstoß begehenden Partei im Sinne von Ziffer 1 beziehen oder aber anderweitig mit ihr in Verbindung stehen.

Im Hinblick auf direkte oder indirekte UnterstĂŒtzung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen:

  1. Wir nehmen keine direkte oder indirekte UnterstĂŒtzung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen durch Abbau, Transport, Handel, Umschlag oder Ausfuhr von Mineralen hin. „Direkte oder indirekte UnterstĂŒtzung“ von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen durch den Abbau, Transport Handel, Umschlag oder Export von Mineralen umfasst auch insbesondere den Bezug von Mineralen, die Leistung von Zahlungen an sowie die logistische UnterstĂŒtzung oder Bereitstellung von AusrĂŒstung fĂŒr nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen oder deren GeschĂ€ftspartner, die:

i) die AbbaustĂ€tten unrechtmĂ€ĂŸig ĂŒberwachen oder die Transportwege, UmschlagplĂ€tze und vorgelagerte Zulieferer in der Lieferkette anderweitig kontrollieren;

ii) unrechtmĂ€ĂŸig an den ZugĂ€ngen zur AbbaustĂ€tte, an den Transportwegen oder anderen UmschlagplĂ€tzen fĂŒr Minerale Abgaben verlangen oder Geld bzw. Minerale erpressen;

iii) von ZwischenhĂ€ndlern, Ausfuhrunternehmen bzw. internationalen HĂ€ndlern unrechtmĂ€ĂŸig Abgaben verlangen oder Zahlungen erpressen.

Im Hinblick auf direkte oder indirekte UnterstĂŒtzung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen:

  1. Wir werden umgehend alle GeschĂ€ftsbeziehungen zu vorgelagerten Zulieferern aussetzen oder beenden, wenn ein begrĂŒndetes Risiko besteht, dass diese ihre Ware von einer direkt oder indirekt nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen unterstĂŒtzenden Partei im Sinne von Ziffer 3 bezieht oder aber anderweitig mit ihr in Verbindung steht.

Im Hinblick auf öffentliche und private SicherheitskrÀfte:

  1. Wir verpflichten uns gemĂ€ĂŸ Ziffer 10 zur Unterlassung jedweder direkten oder indirekten UnterstĂŒtzung von öffentlichen oder privaten SicherheitskrĂ€ften, die unrechtmĂ€ĂŸig Kontrolle ĂŒber AbbaustĂ€tten, Transportwege und vorgelagerte Akteure in der Lieferkette ausĂŒben; an den Zugangsstellen zu den AbbaustĂ€tten, entlang der Transportwege oder an den UmschlagplĂ€tzen unrechtmĂ€ĂŸig Abgaben, Erpressungsgelder oder Minerale verlangen; oder ZwischenhĂ€ndler, Ausfuhrunternehmen und internationale HĂ€ndler unrechtmĂ€ĂŸig besteuern oder erpressen.
  2. Wir erkennen an, dass die Rolle der öffentlichen oder privaten SicherheitskrĂ€fte an den AbbaustĂ€tten bzw. in umliegenden Gebieten oder entlang der Transportwege allein in der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit besteht, einschließlich der Wahrung der Menschenrechte, der GewĂ€hrleistung der Sicherheit der Bergarbeiter, der AusrĂŒstung und Anlagen, sowie in dem Schutz der AbbaustĂ€tte und der Transportwege vor einer BeeintrĂ€chtigung des rechtmĂ€ĂŸigen Abbaus und Handels.
  3. Sobald wir oder Unternehmen in unserer Lieferkette öffentliche oder private SicherheitskrĂ€fte beauftragen, verpflichten wir uns bzw. die SicherheitskrĂ€fte bei der Beauftragung zur ErfĂŒllung der Freiwilligen GrundsĂ€tze fĂŒr Sicherheit und Menschenrechte. Insbesondere werden wir PrĂŒfstrategien unterstĂŒtzen oder in die Wege leiten, um eine Beauftragung von SicherheitskrĂ€ften mit fĂŒr schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Einzelpersonen oder Einheiten zu verhindern.
  4. Wir werden die Zusammenarbeit mit zentralen oder lokalen Behörden, internationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstĂŒtzen bzw. in die Wege leiten, um gemeinsam eine funktionsfĂ€hige Lösung fĂŒr mehr Transparenz, VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit und Verantwortung bei Zahlungen an öffentliche SicherheitskrĂ€fte fĂŒr deren Sicherheitsdienstleistungen auszuarbeiten.
  5. Wir werden die Zusammenarbeit mit zentralen oder lokalen Behörden, internationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstĂŒtzen bzw. in die Wege leiten, um die nachteiligen, durch die Anwesenheit von öffentlichen oder privaten SicherheitskrĂ€ften an den AbbaustĂ€tten bedingten, Auswirkungen fĂŒr besonders gefĂ€hrdete Gruppen, wie die fĂŒr den Abbau von Mineralen im artisanalen und Kleinbergbau zustĂ€ndigen Bergarbeiter, zu verhindern oder zu minimieren.

Im Hinblick auf das Risikomanagement bei öffentlichen oder privaten SicherheitskrÀften:

  1. Entsprechend der jeweiligen Position des Unternehmens innerhalb der Lieferkette werden wir umgehend einen Risikomanagementplan fĂŒr vorgelagerte Unternehmen und andere Interessengruppen ausarbeiten, beschließen und umsetzen, um bei Vorhandensein eines solchen hinreichenden Risikos jedwede durch die direkte oder indirekte UnterstĂŒtzung von öffentlichen oder privaten SicherheitskrĂ€ften ausgehenden Risiken gemĂ€ĂŸ Ziffer 5 zu vermeiden oder einzudĂ€mmen. In diesen FĂ€llen werden, sofern sechs Monate nach Annahme des Risikomanagementplans alle unternommenen Versuche zur RisikoeindĂ€mmung gescheitert sind, die GeschĂ€ftsbeziehungen mit vorgelagerten Zulieferern ausgesetzt oder beendet. Ebenso vorzugehen ist bei einer hinreichenden Gefahr, dass eine gegen Ziffer 8 und 9 verstoßende TĂ€tigkeit ermittelt werden konnte.

Im Hinblick auf Korruption und arglistige TĂ€uschung bezĂŒglich der Herkunft der Minerale:

  1. Wir werden keine Bestechungsgelder anbieten, versprechen, aushĂ€ndigen oder fordern und auch keiner Bitte nach Bestechungsgeldern nachgeben, um die Herkunft von Mineralen zu verbergen oder zu verschleiern oder an die Regierung gezahlte Steuern, Abgaben oder LizenzgebĂŒhren zum Zwecke des Mineralabbaus, -handels, -umschlags, -transports oder -exports Unzutreffend darzustellen.

Im Hinblick auf GeldwÀsche:

  1. Wir werden jegliche BemĂŒhungen bei der Mitwirkung an der wirksamen BekĂ€mpfung von GeldwĂ€sche unternehmen bzw. entsprechende Maßnahmen ergreifen, wenn ein begrĂŒndetes Risiko der GeldwĂ€sche infolge von oder in Verbindung mit Abbau, Handel, Umschlag, Transport oder Ausfuhr von Mineralen besteht, die durch unrechtmĂ€ĂŸige Besteuerung oder Erpressung an ZugĂ€ngen zu AbbaustĂ€tten, entlang der Transportwege oder an UmschlagplĂ€tzen von vorgelagerten Unternehmen erlangt wurden.

Im Hinblick auf das Risikomanagement bei Korruption und arglistiger TĂ€uschung bezĂŒglich der Herkunft von Mineralen, GeldwĂ€sche und der Zahlung von Steuern, Abgaben und LizenzgebĂŒhren an Regierungen:

  1. GemĂ€ĂŸ der jeweiligen Position des Unternehmens in der Lieferkette verpflichten wir uns zur Zusammenarbeit mit den Zulieferern, zentralen oder lokalen Regierungsbehörden, internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und gegebenenfalls betroffenen Dritten, um die Erfolge bei der Vermeidung oder EindĂ€mmung der Risiken nachteiliger Auswirkungen durch nachweisbare, in einem angemessenen Zeitraum getroffene Maßnahmen zu optimieren und nachzuverfolgen. Nach gescheiterten Versuchen der RisikoeindĂ€mmung werden wir die GeschĂ€ftsbeziehungen mit vorgelagerten Zulieferern aussetzen oder beenden.

Im Hinblick auf Diskriminierung

Wir, die Constantin Wild GmbH & Co.KG, praktizieren oder dulden keinerlei Diskriminierung am Arbeitsplatz in Bezug auf Einstellung, WeiterbeschĂ€ftigung, Entlohnung, Überstunden, Zugang zu Ausbildung, beruflicher Entwicklung, Beförderung, KĂŒndigung oder Ruhestand.

Dazu gehören Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Kaste, nationaler Herkunft, Religion, Behinderung oder genetischer Information, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Familienstand, Eltern- oder Schwangerschaftsstatus, körperlicher Erscheinung, HIV-Status, Alter oder anderen persönlichen Merkmalen, die nicht mit den inhÀrenten Anforderungen der Arbeit zusammenhÀngen.

Wir stellen sicher, dass alle Personen, die “arbeitsfĂ€hig” sind, Chancengleichheit erhalten und nicht aufgrund von Faktoren diskriminiert werden, die nichts mit ihrer FĂ€higkeit zur AusĂŒbung ihrer Arbeit zu tun haben.

Die Sicherstellung erfolgt durch die GeschĂ€ftsfĂŒhrung persönlich. Mitarbeiter:innen haben die Möglichkeit, wenn Sie sich falsch behandelt fĂŒhlen, dies gerichtlich prĂŒfen zu lassen.

 

Quelle: OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas Anhang II

 

Hinweise und Anregungen