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Unser Anspruch: Best in Class

Constantin Wild GmbH & Co. KG will in allen Segmenten, in denen wir künftig tätig sind, führend sein. Wir messen uns dabei an Kriterien wie Leistungsfähigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Qualität, Zuverlässigkeit und Service. Überall dort wollen wir der beste Partner für unsere Kunden sein. Unsere Vision ist gleichzeitig der Anspruch an uns selbst.

Werte und Leitsätze

  • Wir sind zuverlässiger Partner
  • Wir schätzen unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner
  • Basierend auf unserer Tradition sind wir offen für Innovationen
  • Wir setzen lebendig und leistungsstark unsere Ideen um
  • Wir handeln stets konzentriert und konsequent
  • Wir haben klare Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter im Unternehmen
  • Wir bekennen uns zu unserer sozialen Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt
  • Wir leben eine zeitgemäße, faire und motivierende Führungskultur
  • Wir bekennen uns uneingeschränkt zu einem fairen und rechtstreuen Verhalten im Wettbewerb
  • Wir überwachen konsequent die Einhaltung unserer Verhaltensrichtlinien
  • Wir verpflichten uns zur Achtung der Menschenrechte entsprechend der UNO Menschenrechtscharta

Vision & Mission

VISION:

Our vision is to be the most respected and trusted partner for jewellery brands and designers in the world of exceptional gems.

MISSION:

With a family heritage spanning over ten generations, our mission remains to illuminate the colours of the world’s most exciting gems, revealing natural luxury and inspiring unique emotions.

Menschenrechte

Wir achten die Menschenrechte, indem wir alle potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen in unserem Unternehmen und Geschäftsbeziehungen berücksichtigen.

Wir verpflichten uns zur Einhaltung und Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte, soweit es uns in Anbetracht unserer Größe und Umständen möglich ist.

Wir, die Constantin Wild GmbH & Co.KG, haben Richtlinien / Politiken und Verfahren festgelegt:

Wir verbieten Bestechung in allen Geschäftspraktiken und Transaktionen, die von uns selbst und von in unserem Namen handelnden Agenten durchgeführt werden.

Wir schützen Mitarbeiter vor Strafe oder nachteiligen Folgen, wenn sie in gutem Glauben Bedenken im Zusammenhang mit vermuteter Bestechung erkennen, sich weigern, sich an einer Bestechung zu beteiligen, oder sich weigern, eine Schmiergeldzahlung oder Erleichterungszahlung zu leisten, auch wenn diese Handlung zu einem Geschäftsverlust des Unternehmens führen kann.

Grundsätzlich gilt:

  • Kleine Give-aways (Werbeartikel) sind in Ordnung
  • Keine Geschenke an die private Adresse
  • Keine Geldgeschenke oder Gutscheine
  • Keine Geschenke im Rahmen einer Vertragsanbahnung
  • Besondere Vorsicht bei Amtsträgern

Zu diesem Zweck hat Constantin Wild GmbH & Co KG ein Geschenkeregister sowie ein Whistleblowing — Prozess. eingeführt.

Für Lieferketten

In dem Wissen um die möglichen negativen Folgen von Mineralgewinnung, -handel, -Umschlag und -ausfuhr aus Konflikt- und Hochrisikogebieten und um die eigene Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und zur Verhinderung einer Konfliktverschärfung, verpflichten wir uns zur Annahme, großflächigen Verbreitung und Aufnahme in Verträge bzw. Vereinbarungen mit Zulieferern der folgenden Strategie zur verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, die eine gemeinsame Orientierungshilfe

für konfliktanfällige Beschaffungsvorgänge und für das Risikobewusstsein des Zulieferers vom Zeitpunkt des Abbaus bis hin zur Lieferung an den Endverbraucher darstellen soll. Wir verpflichten uns zur Meidung jedweder Maßnahmen, die zur Finanzierung von Konflikten beitragen könnten, und bekennen uns ferner zur Erfüllung aller relevanten Resolutionen zu VN-Sanktionen bzw. gegebenenfalls zur Erfüllung aller nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung solcher Resolutionen.

Im Hinblick auf schwerwiegende Missstände bei Gewinnung, Transport oder Handel mit Mineralen:

Grundsätzlich vermeiden wir die Beschaffung aus den Konflikt- und Hochrisikogebieten.

  1. Bei zeitlichen Überschneidungen von politischen Entwicklungen zur Beschaffung aus Konflikt- und Hochrisikogebieten werden wir unter keinen Umständen folgende, von irgendeiner Seite durchgeführten Handlungen hinnehmen, daraus Gewinn schlagen, daran mitwirken, dabei behilflich oder unterstützend tätig sein:

i) jede Form von Folter bzw. grausamer, unmenschlicher oder herabwürdigender Behandlung;

ii) jede Form von Zwangsarbeit; dazu zählen auch Aufgaben oder Dienstleistungen, zu denen eine Person unter Androhung einer Strafe gegen ihren Willen gezwungen wird;

iii) schlimmste Formen der Kinderarbeit

iv) andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und -missstände, wie zum Beispiel das weitverbreitete Auftreten sexueller Gewalt;

v) Kriegsverbrechen oder andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord.

Im Hinblick auf das Risikomanagement bei schwerwiegenden Missständen:

  1. Wir werden umgehend alle Geschäftsbeziehungen zu vorgelagerten Zulieferern aussetzen oder beenden, wenn ein begründetes Risiko besteht, dass diese ihre Ware von einem schwerwiegenden Verstoß begehenden Partei im Sinne von Ziffer 1 beziehen oder aber anderweitig mit ihr in Verbindung stehen.

Im Hinblick auf direkte oder indirekte Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen:

  1. Wir nehmen keine direkte oder indirekte Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen durch Abbau, Transport, Handel, Umschlag oder Ausfuhr von Mineralen hin. „Direkte oder indirekte Unterstützung“ von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen durch den Abbau, Transport Handel, Umschlag oder Export von Mineralen umfasst auch insbesondere den Bezug von Mineralen, die Leistung von Zahlungen an sowie die logistische Unterstützung oder Bereitstellung von Ausrüstung für nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen oder deren Geschäftspartner, die:

i) die Abbaustätten unrechtmäßig überwachen oder die Transportwege, Umschlagplätze und vorgelagerte Zulieferer in der Lieferkette anderweitig kontrollieren;

ii) unrechtmäßig an den Zugängen zur Abbaustätte, an den Transportwegen oder anderen Umschlagplätzen für Minerale Abgaben verlangen oder Geld bzw. Minerale erpressen;

iii) von Zwischenhändlern, Ausfuhrunternehmen bzw. internationalen Händlern unrechtmäßig Abgaben verlangen oder Zahlungen erpressen.

Im Hinblick auf direkte oder indirekte Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen:

  1. Wir werden umgehend alle Geschäftsbeziehungen zu vorgelagerten Zulieferern aussetzen oder beenden, wenn ein begründetes Risiko besteht, dass diese ihre Ware von einer direkt oder indirekt nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen unterstützenden Partei im Sinne von Ziffer 3 bezieht oder aber anderweitig mit ihr in Verbindung steht.

Im Hinblick auf öffentliche und private Sicherheitskräfte:

  1. Wir verpflichten uns gemäß Ziffer 10 zur Unterlassung jedweder direkten oder indirekten Unterstützung von öffentlichen oder privaten Sicherheitskräften, die unrechtmäßig Kontrolle über Abbaustätten, Transportwege und vorgelagerte Akteure in der Lieferkette ausüben; an den Zugangsstellen zu den Abbaustätten, entlang der Transportwege oder an den Umschlagplätzen unrechtmäßig Abgaben, Erpressungsgelder oder Minerale verlangen; oder Zwischenhändler, Ausfuhrunternehmen und internationale Händler unrechtmäßig besteuern oder erpressen.
  2. Wir erkennen an, dass die Rolle der öffentlichen oder privaten Sicherheitskräfte an den Abbaustätten bzw. in umliegenden Gebieten oder entlang der Transportwege allein in der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit besteht, einschließlich der Wahrung der Menschenrechte, der Gewährleistung der Sicherheit der Bergarbeiter, der Ausrüstung und Anlagen, sowie in dem Schutz der Abbaustätte und der Transportwege vor einer Beeinträchtigung des rechtmäßigen Abbaus und Handels.
  3. Sobald wir oder Unternehmen in unserer Lieferkette öffentliche oder private Sicherheitskräfte beauftragen, verpflichten wir uns bzw. die Sicherheitskräfte bei der Beauftragung zur Erfüllung der Freiwilligen Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte. Insbesondere werden wir Prüfstrategien unterstützen oder in die Wege leiten, um eine Beauftragung von Sicherheitskräften mit für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Einzelpersonen oder Einheiten zu verhindern.
  4. Wir werden die Zusammenarbeit mit zentralen oder lokalen Behörden, internationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützen bzw. in die Wege leiten, um gemeinsam eine funktionsfähige Lösung für mehr Transparenz, Verhältnismäßigkeit und Verantwortung bei Zahlungen an öffentliche Sicherheitskräfte für deren Sicherheitsdienstleistungen auszuarbeiten.
  5. Wir werden die Zusammenarbeit mit zentralen oder lokalen Behörden, internationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützen bzw. in die Wege leiten, um die nachteiligen, durch die Anwesenheit von öffentlichen oder privaten Sicherheitskräften an den Abbaustätten bedingten, Auswirkungen für besonders gefährdete Gruppen, wie die für den Abbau von Mineralen im artisanalen und Kleinbergbau zuständigen Bergarbeiter, zu verhindern oder zu minimieren.

Im Hinblick auf das Risikomanagement bei öffentlichen oder privaten Sicherheitskräften:

  1. Entsprechend der jeweiligen Position des Unternehmens innerhalb der Lieferkette werden wir umgehend einen Risikomanagementplan für vorgelagerte Unternehmen und andere Interessengruppen ausarbeiten, beschließen und umsetzen, um bei Vorhandensein eines solchen hinreichenden Risikos jedwede durch die direkte oder indirekte Unterstützung von öffentlichen oder privaten Sicherheitskräften ausgehenden Risiken gemäß Ziffer 5 zu vermeiden oder einzudämmen. In diesen Fällen werden, sofern sechs Monate nach Annahme des Risikomanagementplans alle unternommenen Versuche zur Risikoeindämmung gescheitert sind, die Geschäftsbeziehungen mit vorgelagerten Zulieferern ausgesetzt oder beendet. Ebenso vorzugehen ist bei einer hinreichenden Gefahr, dass eine gegen Ziffer 8 und 9 verstoßende Tätigkeit ermittelt werden konnte.

Im Hinblick auf Korruption und arglistige Täuschung bezüglich der Herkunft der Minerale:

  1. Wir werden keine Bestechungsgelder anbieten, versprechen, aushändigen oder fordern und auch keiner Bitte nach Bestechungsgeldern nachgeben, um die Herkunft von Mineralen zu verbergen oder zu verschleiern oder an die Regierung gezahlte Steuern, Abgaben oder Lizenzgebühren zum Zwecke des Mineralabbaus, -handels, -umschlags, -transports oder -exports Unzutreffend darzustellen.

Im Hinblick auf Geldwäsche:

  1. Wir werden jegliche Bemühungen bei der Mitwirkung an der wirksamen Bekämpfung von Geldwäsche unternehmen bzw. entsprechende Maßnahmen ergreifen, wenn ein begründetes Risiko der Geldwäsche infolge von oder in Verbindung mit Abbau, Handel, Umschlag, Transport oder Ausfuhr von Mineralen besteht, die durch unrechtmäßige Besteuerung oder Erpressung an Zugängen zu Abbaustätten, entlang der Transportwege oder an Umschlagplätzen von vorgelagerten Unternehmen erlangt wurden.

Im Hinblick auf das Risikomanagement bei Korruption und arglistiger Täuschung bezüglich der Herkunft von Mineralen, Geldwäsche und der Zahlung von Steuern, Abgaben und Lizenzgebühren an Regierungen:

  1. Gemäß der jeweiligen Position des Unternehmens in der Lieferkette verpflichten wir uns zur Zusammenarbeit mit den Zulieferern, zentralen oder lokalen Regierungsbehörden, internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und gegebenenfalls betroffenen Dritten, um die Erfolge bei der Vermeidung oder Eindämmung der Risiken nachteiliger Auswirkungen durch nachweisbare, in einem angemessenen Zeitraum getroffene Maßnahmen zu optimieren und nachzuverfolgen. Nach gescheiterten Versuchen der Risikoeindämmung werden wir die Geschäftsbeziehungen mit vorgelagerten Zulieferern aussetzen oder beenden.

Im Hinblick auf Diskriminierung

Wir, die Constantin Wild GmbH & Co.KG, praktizieren oder dulden keinerlei Diskriminierung am Arbeitsplatz in Bezug auf Einstellung, Weiterbeschäftigung, Entlohnung, Überstunden, Zugang zu Ausbildung, beruflicher Entwicklung, Beförderung, Kündigung oder Ruhestand.

Dazu gehören Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Kaste, nationaler Herkunft, Religion, Behinderung oder genetischer Information, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Familienstand, Eltern- oder Schwangerschaftsstatus, körperlicher Erscheinung, HIV-Status, Alter oder anderen persönlichen Merkmalen, die nicht mit den inhärenten Anforderungen der Arbeit zusammenhängen.

Wir stellen sicher, dass alle Personen, die “arbeitsfähig” sind, Chancengleichheit erhalten und nicht aufgrund von Faktoren diskriminiert werden, die nichts mit ihrer Fähigkeit zur Ausübung ihrer Arbeit zu tun haben.

Die Sicherstellung erfolgt durch die Geschäftsführung persönlich. Mitarbeiter:innen haben die Möglichkeit, wenn Sie sich falsch behandelt fühlen, dies gerichtlich prüfen zu lassen.

 

Quelle: OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas Anhang II

 

Hinweise und Anregungen